Allgemeine Geschäftsbedingungen Metal Paint AG
1. Alle Aufträge werden aufgrund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt. Durch Erteilen von Aufträgen anerkennt der Käufer diese vollumfänglich. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen bedürfen zwingend einer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
2. Aufträge sind in der Regel schriftlich aufzugeben. Es sind der genaue Farbton der Oberfläche, der Glanzgrad, die Rohbanddimension inkl. Toleranzen, Coil–Innendurchmesser, Coil-Aussendurchmesser, max. Palettengewicht und Art der Verpackung anzugeben. Der Hinweis ”wie gehabt” ist unverbindlich.
3. Unsere Lieferungen erfolgen in der Schweiz franko Domizil. Im Export werden die Lieferungen franko Domizil mit Speditionsfirmen gemacht oder soweit mit dem Käufer vereinbart, ab Werk Menziken. Express-Lieferungen werden dem Käufer belastet. Der dabei anfallende LSVA-Anteil wird in jedem Fall verrechnet. Alle Waren reisen auf Gefahr des Käufers; auch bei Frankolieferung. Transportschäden (Manko, Bruch etc.) sind vom Käufer beim Transporteur geltend zu machen und bei der Annahme der Ware zu vermerken. Der Transporteur hat den Vermerk zu unterzeichnen. Der Käufer hat uns umgehend zu benachrichtigen.
4. Die Fakturen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Unberechtigte Abzüge von Skonto, Transportkosten, Abgaben etc. werden nachgefordert. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Verfalldatum Verzugszinsen in der Höhe der geltenden Kontokorrent-Zinssätze zu berechnen.
5. Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Dies gilt auch, wenn Zahlungen vom Käufer auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt uns der Käufer mit Abschluss des Vertrages, auf dessen Kosten die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden nationalen Regeln vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
6. Die Annahme von nicht vorab mit uns abgesprochenen Retouren wird grundsätzlich verweigert. Gleiches gilt für nicht oder unvollständig gemäss den gesetzlichen Bestimmungen deklarierte Retouren.
7. Wir übernehmen die Haftung für die sachgemässe Zusammensetzung der gelieferten Waren, sowie deren Eignung zum schriftlich zugesicherten Verwendungszweck. Eine Haftung für Beratung wird wegbedungen, soweit die Beratung unentgeltlich erfolgt. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob Farbe, Dimension, Beschaffenheit und vertragsgemäss geliefert wurde. Bei ordnungsgemässer Prüfung sofort erkennbare Mängel können nur vor der Verwendung oder Vermischung der Ware und spätestens 8 Tage nach deren Erhalt geltend gemacht werden. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung unserer Zahlungsbedingungen. Die Erledigung von Mängelrügen erfolgt durch Rücknahme der Ware gegen Gutschrift. Allfällige darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers wie Schadenersatz etc. sind - unter Vorbehalt einer ev. gesetzlichen Haftpflicht unsererseits - ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Alle ausserhalb unseres Einflusses und unserer Kontrolle liegenden Ereignisse und Tatsachen gelten als höhere Gewalt und befreien von jeder Garantiehaftung und Lieferverpflichtung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Metal Paint AG. Unsere Lieferungen an den Käufer unterstehen dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
CH-5737 Menziken, Januar 2007
→ Die AGB zum Downloaden